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• Betriebskosten Innsbruck Wohnung - Mietnebenkosten Immobilien

Die Betriebskosten stellen für Mieter in Innsbruck im Land Tirol neben der zu zahlenden Miete weitere monatliche Kosten oder Nebenkosten dar und gehören zu den Ausgaben für das Wohnen in Innsbruck.

Das Land Tirol um Innsbruck ist eines der bekanntesten Bundesländer Österreichs, dies nicht nur bei den Bewohnern sondern auch vielen Touristen. Wer sich in Innsbruck entscheidet zur Miete zu wohnen, dem dürfte auch die Betriebskostenabrechnung von Begriff sein. Diese dient zur Abrechnung der Betriebskosten in Innsbruck für Immobilien wie Wohnungen oder Häuser. Allgemein können die Immobilienbetriebskosten auch als Mietnebenkosten oder Immobiliennebenkosten bezeichnet werden.

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Betriebskosten für Immobilien in Innsbruck

Welche Kosten gehören zu den Betriebskosten in Innsbruck und welche Ausgaben dürfen nicht dazu gezählt werden? Diese Frage stellen sich viele Mieter und Vermieter von Immobilien wie Wohnungen oder Häuser Innsbruck. Dies besonders im Zusammenhang mit der Betriebskostenabrechnung. Im Folgenden werden einige Kostenpunkte genannt und geklärt ob diese zu den Betriebskosten in Innsbruck gezählt werden und wie hoch diese sind.

• Heizung

Die Kosten für Heizung sind keine Betriebskosten. Anders verhält es sich mit der Wartung oder den Kosten für die Heizung in Gemeinschaftsbereichen.

• Wasser

Die Kosten für Wasser (Kaltwasser) und Abwasser zählen zu den Betriebskosten. Die Kosten für Warmwasser zählen hingegen nicht zu den Betriebskosten in Innsbruck für Mietimmobilien. Somit ist der Wasserverbrauch für die Betriebskostenabrechnung relevant.

• Hausmeister

Aufwendungen für den Hausmeister gehören zu den Betriebskosten. Das gleiche gilt für die Verwaltung oder die Immobilienbetreuung einer Wohnung oder eines Mietshauses in Innsbruck.

• Strom

Was den Stromverbrauch betrifft muss differenziert werden. Der Stromverbrauch für Gemeinschaftsanlagen wie z. B. den Fahrradkeller gehört zu den laufenden Betriebskosten und kann somit auf den Mieter umgelegt werden. Anders sieht es beim Stromverbrauch in der Mietimmobilie aus. Für diesen kommt lediglich der Mieter selbst auf. Hier muss der Mieter auch selbst einen Vertrag mit einem Stromanbieter schließen.

Über einen Stromvergleich können verschiedene Anbieter verglichen werden.

• Internet

Für das Internet ist nur der Mieter verantwortlich. Der Mieter kann sich einen Internetanbieter seiner Wahl in Innsbruck suchen und trägt auch die Kosten selbst.

• Telefon

Die Gebühren für Telefon oder andere Kosten zum Thema Telefon oder Mobilfunk gehören nicht zu den Betriebskosten. Auch hier ist der Mieter selbst verantwortlich.

• Gas

Die finanziellen Aufwendungen für Gas wie z. B. für einen Gasofen gehören nicht zu den Betriebskosten bei Mietimmobilien.

Über einen Gaspreisvergleich können Anbieter verglichen werden.

• Versicherung

Die Feuerversicherung oder auch Versicherungen für Rohrbruch gehören zu den Betriebskosten. Andere Versicherungen wie beispielsweise die Hausratversicherung oder Katzenversicherung müssen vom Mieter selbst abgeschlossen werden.

• Müll

Kosten für die Müllentsorgung gehören zu den Betriebskosten einer Mietimmobilie und können somit auch in der Betriebskostenabrechnung auftauchen. Nicht dazu gehören z. B. die Kosten für eine Entrümpelung.

Höhe der Betriebskosten für Immobilien in Innsbruck in Tirol

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Beispiel für monatliche Betriebskosten in Tirol einer 3 Zimmer Mietwohnung mit 90 qm

Die monatlichen anfallenden Betriebskosten für eine 3 Zimmer Wohnung mit 90 m² in Innsbruck sollen hier beispielhaft dargestellt werden. Die gesamten Betriebskosten für die Mietwohnung betragen 190 EUR im Monat. Sie setzen sich in Innsbruck zusammen aus Kosten für die Hausreinigung von 40 EUR, Versicherungen mit 35 EUR, Kosten für Müll 22,50 EUR, Wasser in Höhe von 32 EUR, dem Verwaltungshonorar von 18 EUR und sonstige Posten mit 42,50 EUR.

Es ist zu beachten, dass die Betriebskosten in Innsbruck zur Miete noch dazukommen und monatlich bezahlt werden müssen. Der Vermieter erstellt jährlich eine Betriebskostenabrechnung und fordert ggf. zu wenig bezahlte Beträge nach oder erstattet zu viele gezahlte Kosten.